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Unsere BLZ & BIC
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Wir werden eins!

Grußwort der Vorstandsvorsitzenden der Sparkassen Battenberg und Marburg-Biedenkopf 

 

Liebe Kundinnen und Kunden,

aus unseren beiden Sparkassen wird eine! Mitte des Jahres erfolgt die offizielle Fusion. Der technische Zusammenschluss folgt dann Ende September. Bis dahin arbeiten wir gemeinsam lange to do-Listen ab, damit der Zusammenschluss auf allen Ebenen reibungslos funktioniert.

Beide Sparkassen sind wirtschaftlich kerngesund. Für die Sparkasse Battenberg ist es jedoch allein aufgrund ihrer Größe in den letzten Jahren immer schwieriger geworden, der Regulatorik gerecht zu werden. Für viele rechtliche Anforderungen bedarf es mittlerweile personeller Kapazitäten, die die Sparkasse Battenberg nach vorne gerichtet nicht mehr hätte stemmen können.

Sie als Battenberger Kundinnen und Kunden profitieren vom Zusammenschluss mit der deutlich größeren Sparkasse Marburg-Biedenkopf. Denn künftig können wir Ihnen erweiterte Serviceleistungen und eine größere Produktpalette anbieten. Das gilt für Privatkunden wie auch Gewerbe- und Firmenkunden.

Was sich nicht ändert, ist die Regionalität der Sparkasse. Sie werden auch weiterhin Ihre bekannten Gesichter in Battenberg und Allendorf antreffen. Sie können sich weiterhin darauf verlassen, dass wir Sie kompetent und gerne Ihr ganzes Leben lang begleiten. Denn Ihre Zufriedenheit ist das Wichtigste was wir haben!

Sie finden hier auf unseren Internetseiten viele Antworten rund um den Zusammenschluss unserer beiden Häuser. Wenn weitere Fragen auftauchen, dann kommen Sie in Ihrer Geschäftsstelle gerne einfach auf uns zu.

 

Gert Gläser                               Andreas Bartsch

Vorstandsvorsitzender         Vorstandsvorsitzender
Sparkasse Battenberg          Sparkasse Marburg-Biedenkopf

Im Überblick

Durch die Beschlüsse der Träger der beiden Sparkassen schließen sich die Sparkasse Battenberg und die Sparkasse Marburg-Biedenkopf zusammen. Der Zusammenschluss dient den langfristigen strategischen Zielen, die Stärken der beiden Sparkassen zu bündeln und den Bedürfnissen der Kundschaft, der Finanzaufsicht und der kommunalen Träger in einer sich stetig wandelnden Finanzwelt auf Dauer noch besser gerecht zu werden.

Rechtliche Fusion

1. Januar 2025

Der rechtliche Zusammenschluss der Sparkasse Battenberg und der Sparkasse Marburg-Biedenkopf erfolgt zum 1. Juli 2025. Ab diesem Zeitpunkt führen wir den gemeinsamen Namen Sparkasse Marburg-Biedenkopf .

Wichtig:  Alle Verträge und Dokumente behalten ihre Gültigkeit, alle Konten werden wie bisher weitergeführt und auch der Zugang zum Online-Banking bleibt zunächst noch wie gewohnt bestehen. Für Sie ändert sich erst einmal nichts.

Technische Fusion

20. bis 21. September 2025

Die technische Zusammenführung erfolgt vom 20. bis 21. September 2025 mit der Zusammenführung der EDV-Systeme und Kontobestände. Damit werden die notwendigen Voraussetzungen für die gemeinsame Kontoführung und Beratung geschaffen.

Wichtig: Erst mit der technischen Fusion wird es für die Kundinnen und Kunden der Sparkasse Battenberg zu Änderungen kommen. Für alle Kundinnen und Kunden der Sparkasse Marburg-Biedenkopf ändert sich nichts.

Allgemeines

Fragen und Antworten

Wir, die Sparkasse Battenberg geht als Sparkasse Marburg-Biedenkopf in die Zukunft. Bis zu unserem technischen Zusammenschluss im Herbst 2025 bleibt der Zugang zu Ihrer vertrauten Internet-Filiale unverändert. Auch beim Online-Banking ändert sich vorerst nichts. Alle gewohnten Anmeldedaten sind weiterhin gültig. Hier finden Sie Antworten für die häufigsten Fragen zur Fusion. Falls Sie hier keine passende Antwort auf Ihre Fragen finden, sprechen Sie uns gerne an.

Warum gibt es eine Fusion zwischen den beiden Sparkassen?

Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, des daraus resultierenden Fachkräftemangels, eines hohen Investitionsbedarfs in die digitale Zukunft und weiterer zunehmender regulatorischer Anforderungen ist der Zusammenschluss für die beiden Häuser eine sinnvolle Entscheidung. Als größere Sparkasse können wir noch professioneller für unsere Kunden arbeiten und dadurch noch intensiver auf deren individuelle Bedürfnisse eingehen. Die Sparkasse wird zukunftsfähig ausgerichtet, Arbeitsplätze werden dauerhaft gesichert und die gesellschaftliche Verantwortung für Region, Wirtschaft und Kunden kann auch morgen gewährleistet und ausgebaut werden.

Welchen Nutzen hat die Fusion für mich als Kunden?

Nur eine leistungsstarke Sparkasse kann ihren öffentlichen Auftrag nachhaltig erfüllen. Die fusionierte Sparkasse Marburg-Biedenkopf ist ein dauerhaft leistungsstarkes Institut vor Ort und bietet als solches nachhaltig umfassende Beratung in allen finanziellen Fragen - und das weiterhin mit Beratung „zum Anfassen". Eine solche Sparkasse hat auch bessere Möglichkeiten mit der digitalen Entwicklung des Bankgeschäftes und den Anforderungen Ihrer Kunden an digitale Angebote Schritt zu halten. Auf Basis der künftigen Eigenkapitalsituation des gemeinsamen Instituts sind auch eine stabile Kreditversorgung gewährleistet und die langfristige Begleitung des Mittelstands sichergestellt. Bei allem, was wir tun, stehen unsere Kunden im Mittelpunkt: Als größeres Haus werden wir noch mehr Leistung bieten können. Insgesamt wird die Sparkasse Marburg-Biedenkopf das hohe Engagement der Sparkasse Battenberg für die Region fortsetzen. Davon werden weiterhin die Region, alle Bürgerinnen und Bürger, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie die Kommunen profitieren.

Was passiert grundsätzlich bei einer Fusion?

Der rechtliche Zusammenschluss der Sparkasse Battenberg und der Sparkasse Marburg-Biedenkopf erfolgt zum 01.07.2025. Zunächst ändert sich für den größten Teil der Kunden lediglich der Name der Sparkasse. Alle Verträge und Dokumente behalten ihre Gültigkeit, alle Konten werden wie bisher weitergeführt.

Die Zusammenführung der Kontobestände erfolgt im September 2025 mit der technischen Fusion. Damit werden die technischen Voraussetzungen für die „gemeinsame" Kontoführung und Beratung geschaffen. Erst mit der technischen Fusion wird es Änderungen für die Kunden der Sparkasse Battenberg geben. Die betroffenen Kunden werden selbstverständlich rechtzeitig und detailliert informiert.

Gibt es Änderungen für die Kunden der Sparkasse Battenberg?

Bis zur technischen Fusion (Zusammenführung der EDV) der beiden Sparkassen im September 2025 ändert sich nichts an den Kontoverbindungen und den täglichen Bankgeschäften. Alle Karten bleiben mindestens bis zu diesem Zeitpunkt gültig {entsprechend ihrer Laufzeit} und können wie bisher genutzt werden. Auch alle generellen Verträge und Dokumente behalten ihre Gültigkeit. Kunden, die durch die Änderung der Bankleitzahl eine neue IBAN erhalten (insbesondere Kunden der Sparkasse Battenberg) oder von einer Kontonummeränderung (nur bei doppelten Kontonummern) betroffen sein sollten, werden wir frühzeitig informieren.

Werden aufgrund der neuen Struktur noch Entscheidungen vor Ort getroffen?

Ja, denn das oberste Ziel unserer neuen gemeinsamen Sparkasse ist weiterhin die Kundennähe. Dieses Ziel nehmen wir sehr ernst.

Wie viele Mitarbeiter werden eingespart?

Aufgrund der Fusion wird es keine betriebsbedingten Kündigungen geben. Im Gegenteil, ein größeres Haus bietet für die Mitarbeiter auch mehr Sicherheit, Chancen und Möglichkeiten zur Weiterbildung. Wir werden weiterhin jungen Menschen die Möglichkeit bieten, ihre Ausbildung in unserer neuen gemeinsamen Sparkasse zu absolvieren. 

Werden Geschäftsstellen geschlossen?

Uns ist es wichtig, dass für alle Kunden der ehemaligen Sparkasse Battenberg die bekannten Gesichter vor Ort weiterhin mit Rat und Tat zur Seite stehen. Die Nähe zu unseren Kunden und die flächendeckende Präsenz ist ein Kennzeichen der Sparkasse. Die Sparkasse Marburg-Biedenkopf bietet auch jetzt schon ein flächendeckendes Netz an Geschäftsstellen und SB Einrichtungen an. 

Bekomme ich einen neuen Berater?

Nein, in der Regel ist Ihre persönliche Beraterin oder Ihr persönlicher Berater unverändert für Sie da. Unser wichtigstes Ziel ist Ihre Zufriedenheit mit uns. Ein hohes Maß an Vertrauen zwischen Kunde und Berater zeichnet uns aus. Insofern wird es in den Geschäftsstellen möglichst wenige Veränderungen geben. Gleiches gilt auch für die Ansprechpartner unserer gewerblichen Kunden. Selbstverständlich sind Veränderungen Bestandteil des alltäglichen (Arbeits-)Lebens und daher können wir dies nicht generell ausschließen. Vor diesem Hintergrund gilt aber, dass wir fusionsbedingte Änderungen so gering wie möglich für unsere Kunden halten wollen.

Wie sieht es ab dem 01.07.2025 mit den Öffnungszeiten aus?

 An den gewohnten Öffnungszeiten ändert sich im Rahmen der Fusion nichts.

Bankverbindung und Zahlungsverkehr

Was passiert mit meinen Konten und Verträgen?

Grundsätzlich ändert sich für Sie nichts, alle Verträge und Dokumente behalten ihre Gültigkeit. Alle Konten werden wie bisher weitergeführt.

Ich bin Kunde bei beiden Fusionssparkassen. Bleiben meine Konten bestehen?

Bis zur technischen Fusion der beiden Sparkassen im September 2025 ändert sich nichts an den Kontoverbindungen und den täglichen Bankgeschäften. Alle Karten bleiben weiterhin gültig und können somit wie bisher genutzt werden. Für die Kunden der Sparkasse Battenberg ändert sich danach die Kontonummer und somit auch die IBAN und der BIC.  Wir werden Sie hierzu rechtzeitig schriftlich informieren. Auch eventuell erforderliche neue Karten erhalten Sie mit ausreichend Vorlauf.

Bekomme ich eine neue Kontonummer/BLZ/IBAN/BIC? Was passiert mit den Kontonummern/IBAN? Was wird sich hinsichtlich der Kontonummer/BLZ/IBAN/BIC ändern? Wie und wann werden Änderungen stattfinden?

Bis zur technischen Fusion der beiden Sparkassen im September 2025 ändert sich nichts an den Kontoverbindungen und den täglichen Bankgeschäften. Alle Karten bleiben weiterhin gültig und können somit wie bisher genutzt werden. Für die Kunden der Sparkasse Battenberg ändert sich danach die Kontonummer und somit auch die IBAN und der BIC.  Wir werden Sie hierzu rechtzeitig schriftlich informieren. Auch eventuell erforderliche neue Karten erhalten Sie mit ausreichend Vorlauf.

Wann ändert sich die IBAN der Kunden der ehemaligen Sparkasse Battenberg? Werden dann auch alle Girokarten/Kreditkarten etc. ausgetauscht?

Bis zur technischen Fusion der beiden Sparkassen im September 2025 ändert sich nichts an Ihrer Kontoverbindung und den täglichen Bankgeschäften. Alle Ihre Karten bleiben weiterhin gültig und können somit wie bisher genutzt werden. Danach müssen die Karten aller Kunden ausgetauscht werden. Selbstverständlich erhalten Sie erforderliche neue Karten mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf.

Werden Zahlungen an meine alte Kontonummer weitergeleitet?

Alle Gut- und Lastschriften, die noch mit der alten Kontonummer/BLZ/IBAN/BIC eingehen, werden bis auf Weiteres automatisch weitergeleitet. Handlungsbedarf besteht durch die mehrjährige Weiterleitung der Gutschriften und Lastschriften daher nicht. Bitte denken Sie dennoch daran, Ihre neuen Kontodaten an Zahlungspartner weiterzugeben. Bei vielen Zahlungs­verkehrs­partnern können Sie Ihre geänderte IBAN und Kontonummer selbstständig im jeweiligen Online-Portal hinterlegen.

Kann ich meine Sparkassen- bzw. Kreditkarte weiterhin uneingeschränkt nutzen?

Bis zur technischen Fusion der beiden Sparkassen im September 2025 ändert sich nichts an Ihrer Kontoverbindung und den täglichen Bankgeschäften. Alle Ihre Karten bleiben weiterhin gültig und können somit wie bisher genutzt werden. Danach müssen die Karten aller Kunden ausgetauscht werden. Selbstverständlich erhalten Sie diese erforderlichen neuen Karten mit ausreichend Vorlauf.

Wo und wie kann ich Überweisungen tätigen?

Wie bisher auch, können Sie selbstverständlich im Online-Banking sowie deutschlandweit an den SB·Terminals teilnehmender Sparkassen Überweisungen erfassen. Beleghafte Überweisungen geben Sie bitte bis zur technischen Fusion im September 2025 weiterhin in Geschäftsstellen Ihrer bisherigen Sparkasse ab.

Bleiben meine Daueraufträge und Lastschriftmandate bestehen?

Sämtliche Daueraufträge und Lastschriftmandate bleiben unverändert gültig. Eventuell notwendige Anpassungen nehmen wir für Sie vor. Sofern Ihre Mithilfe benötigt wird, setzen wir uns rechtzeitig mit Ihnen in Verbindung.

Muss ich meinen Freistellungsauftrag neu stellen?

Nein, alle Freistellungsaufträge bleiben so bestehen, wie sie sind.

Kann ich zukünftig überall im Geschäftsgebiet der Sparkasse Marburg-Biedenkopf meine Geldgeschäfte erledigen?

Die notwendigen Voraussetzungen für die „gemeinsame" Kontoführung (beispielsweise Änderung der persönlichen Daten, Bareinzahlung an der Kasse) in allen Geschäftsstellen werden mit der technischen Fusion im September 2025 geschaffen. Über zusätzliche Vorteile und Erweiterungen für Sie werden wir Sie informieren.

Kann ich zukünftig überall im Geschäftsgebiet der Sparkasse Marburg-Biedenkopf Geld abheben?

Natürlich können Sie auch weiterhin an allen Geldautomaten der Sparkassenorganisation Geld abheben. Sollten Sie Geld an einer Kasse abheben wollen, nutzen Sie bis zur technischen Fusion bitte weiterhin eine Geschäftsstelle Ihrer bisherigen Sparkasse. Eine Verfügung in anderen Geschäftsstellen der Sparkasse Marburg-Biedenkopf ist erst nach der technischen Fusion im September 2025 möglich.

Kann ich zukünftig überall im Geschäftsgebiet der Sparkasse Marburg-Biedenkopf Geld auf mein Konto einzahlen?

Bis zur technischen Fusion im September 2025 ist eine Bareinzahlung auf eigene Konten nur in den Geschäftsstellen Ihrer bisherigen Sparkasse möglich. Gleiches gilt auch für alle dafür vorgesehene Einzahlungsautomaten - auch diese können Sie bis dahin nur in Ihrer bisherigen Sparkasse nutzen.

Online-Banking und Apps

Ich nehme am Online-Banking teil. Ändert sich für mich etwas?

Bis zur technischen Fusion ändert sich für die Kunden beim Online-Banking beider Institute nichts. Sie können wie bisher den sicheren Online-Banking-Bereich der beiden Sparkassen nutzen und dort wie gewohnt Bankgeschäfte online erledigen.

Ändern sich meine Zugangsdaten für das Online-Banking?

In der Regel behalten Sie Ihre Zugangsdaten. Falls für Sie persönlich Änderungen erforderlich sind, werden Sie rechtzeitig informiert.

Warum muss ich die Geräteerkennung neu aktivieren?

Ab dem 21. September 2025 erreichen Sie die Sparkasse Battenberg unter der einheitlichen Internetadresse www.skmb.de. Die Geräteerkennung, die Sie unter der bisherigen Webadresse aktiviert hatten, kann aus Sicherheitsgründen nicht auf die neue Adresse übernommen werden. Aktivieren Sie einfach während der Anmeldung unterhalb des PIN-Feldes die Funktion der Geräteerkennung, um Ihren Browser beziehungsweise Ihr verwendetes Gerät auch für die neue Seite als vertrauenswürdig zu speichern.

Was geschieht mit meinen Vorlagen und terminierten Überweisungen?

Vorlagen, die Sie im Online-Banking angelegt haben, werden in das Online-Banking der neuen Sparkasse Marburg-Biedenkopf überführt. Terminierte Überweisungen, die Sie vor der Fusion im Online-Banking der ehemaligen Sparkasse Battenberg erfasst haben, werden selbstverständlich auch dann korrekt ausgeführt, wenn das Ausführungsdatum nach der technischen Fusion liegt.

Gibt es Einschränkungen bei meinem Finanzplaner?

Nach der technischen Fusion wird es etwa eine Woche dauern, bis die folgenden Funktionen wieder zur Verfügung stehen:

  • Umsatzkategorisierung
  • Verschlagwortung von Umsätzen
  • Finanzauswertung
  • Kontostandsprognose
  • Budgetierung und
  • Budget-Benachrichtigungen Search-As-You-Type-Suche im Empfängerfeld der Überweisung
Was muss ich in der Sparkassen-App beachten?

Beim ersten Starten der Sparkassen-App ab dem 22. September 2025 hilft Ihnen ein Fusionsassistent bei der Umstellung Ihrer Konten. Sollte der Assistent nicht starten, aktualisieren Sie bitte die Sparkassen-App im Google Play Store bzw. im Apple App Store und starten Ihr Smartphone gegebenenfalls neu. Eine Anleitung zum Fusionsassistenten wird an dieser Stelle rechtzeitig bereitgestellt.

Wichtig: Sie benötigen Ihre Zugangsdaten, denn für die Neueinrichtung der App werden Sie gebeten, Ihre/-n Anmeldenamen/Legitimations-ID und die PIN Ihres Online-Banking-Zugangs einzugeben.

Was muss ich in der S-Invest App tun?

Die Daten in Ihrer bestehenden S-Invest App können aus technischen Gründen nicht übertragen werden. Bitte löschen Sie die S-Invest App und installieren diese nach dem 21. September 2025 neu, um Ihre vorhandenen Depots hinzuzufügen. Halten Sie bitte Ihren Anmeldenamen und Ihre Online-Banking-PIN bereit. Den Link zum Download der App und eine Kurzanleitung zur Einrichtung erhalten Sie hier.

PSD2 – Kontozugriffe von Dritten

Die Verwaltung/Beauftragung der Kontozugriffe von Drittdiensten (Kontoinformations- und Zahlungsauslöse-dienste) ist über das Online-Banking möglich. Die Beauftragung der Drittdienste wird per TAN-Eingabe abgeschlossen und ist 180 Tage gültig.

Die Erlaubnis („consent“), auf Kontoinformationen zugreifen zu dürfen, wird nicht fusioniert. Nach der Fusion müssen Kunden der Sparkasse Battenberg die Erlaubnis erneut vergeben. Ein Drittdienstleister kann selbst erfasste Termin- und Daueraufträge nach der Fusion nicht mehr abfragen.

Zweitsignatur / Doppel-Zeichnungsberechtigung über die Internet-Filiale und EBICS

Die offenen Aufträge bei Zweifach-Signierern werden nicht fusioniert.

Zahlungen, die über das Online-Banking eingereicht werden und die von zwei Teilnehmern zu autorisieren sind, müssen bis spätestens 19.09.2025 - 12:00 Uhr vollständig von beiden Berechtigten autorisiert sein. „Teilautorisierte“ Zahlungen können nach der Fusion nicht mehr verarbeitet werden.

Zahlungen, die über EBICS eingereicht werden und die von zwei Teilnehmern zu autorisieren sind, müssen bis spätestens 19.09.2025 - 12:00 Uhr vollständig von beiden Berechtigten autorisiert sein. „Teilautorisierte“ Zahlungen können nach der Fusion nicht mehr verarbeitet werden und müssen neu eingereicht werden.

Kontowecker mit push-Benachrichtigung

Die Kontowecker der Kunden der Sparkasse Battenberg werden vollständig fusioniert.

Die Benachrichtigungen über die App (push-Benachrichtigung) werden jedoch nicht fusioniert und müssen nach dem Fusions-Wochenende durch Sie neu eingerichtet werden. Nachdem Sie den Umstellungsassistenten in der Sparkassen APP durchlaufen haben, geben Sie wie folgt vor:  

Schritt 1: Neue push-Adresse registrieren

Klicken sie hierfür in der Sparkassen-APP auf „Profil“ > „Kontowecker“ und anschl. obenSch auf „registrieren“

Schritt 2: Neue push-Adresse zuordnen

Warten Sie nun ein paar Minuten, bevor Sie unter „Profil“ > „Kontowecker“ Ihre bestehenden Kontowecker auswählen und über „Kontowecker bearbeiten“ die neue push-Adresse für die Benachrichtigung zuordnen.

Ich nutzte für meinen Zahlungsverkehr ein Programm (z. B. Star Money / VR-Networld). Was muss ich beachten?

In den Programmen und Online-Banking-APP´s muss die Änderung manuell durchgeführt (Synchronisation oder Neu-Abruf der Bankparameter und Kontodaten) oder ggf. vollständig neu eingerichtet werden. Ggf. führen Sie eine vollständige Neuinstallation der APP mit Neueinrichtung der Konten durch.

Firmenkunden

Kann ich meine alten Briefbögen und Rechnungsvordrucke (mit der aktuellen Bankverbindung) weiter nutzen?

Bis zur technischen Fusion im September 2025 ändert sich nichts an Ihrer bekannten Kontoverbindung. Für Kunden der bisherigen Sparkasse Battenberg ändert sich danach die Kontonummer, die IBAN und der BIC. Wir empfehlen bei Nachbestellung von Briefbögen etc. darauf zu achten, dass die Kontoangaben ab September 2025 entsprechend aktualisiert werden können.

Kleiner Tipp: Nutzen Sie gerne unseren Girocode, damit Ihre Kunden sofort an das richtige Konto überweisen. Weitere Informationen unter GiroCode | Sparkasse Marburg-Biedenkopf (skmb.de)

Müssen am ec-cash-Gerät Änderungen vorgenommen werden?

Zum 01.07.2025 müssen grundsätzlich keine Änderungen vorgenommen werden. Über notwendige Anpassungen zur technischen Fusion der Sparkasse Battenberg im September 2025 werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Ich nutze den EBICS·Zugang für meine Firmenkonten. Was ist zu tun?

Zum 01.07.2025 müssen grundsätzlich keine Änderungen vorgenommen werden. Über notwendige Anpassungen zur technischen Fusion der Sparkasse Battenberg im September 2025 werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Ändert sich mein Ansprechpartner für Fragen zum Thema Elektronischer Zahlungsverkehr (Hotline Electronic Banking, z. B. wegen SFirm, ec-cash)?

Nein, Sie können die Ihnen bekannten Hotline-Nummern grundsätzlich weiter nutzen. Sollten sich zu einem späteren Zeitpunkt Änderungen ergeben, werden wir Sie entsprechend informieren. Weitere Informationen unter Kontaktformular | Sparkasse Marburg-Biedenkopf (skmb.de)

Buchhaltung / Steuerberater / Vordrucke

Leiten Sie Ihre neue IBAN unbedingt an Ihren Steuerberater und / oder Ihr Service-Rechenzentrum (z. B. Datev / Eurodata …) weiter. Die neue IBAN finden Sie auf Ihrem Kontoauszug auf Blatt 1 und bequem in Ihrem Online-Banking. Ändern Sie außerdem ggf. in Ihrem Buchhaltungsprogramm, anderen Anwendungen und auf Ihren Vordrucken die IBAN.

Sie können Ihre Brief- / Rechnungsvordrucke mit „alter“ IBAN aufbrauchen. Für einen Übergangszeitraum werden diese Buchungen automatisch weitergeleitet.

Bei Neuauflagen Ihrer Rechnungsvordrucke denken Sie bitte auch daran, die Bezeichnung des Kreditinstituts auf „Sparkasse Marburg-Biedenkopf“ sowie den BIC anzupassen.

Besonderheiten bei Einreichung von Zahlungsverkehrsdateien (ZV-Dateien (FinTS & IF))

Von Ihnen erstellte ZV-Dateien (Lastschriften / Überweisungen), die über das Online-Banking (HBCI) eingereicht werden, müssen ab Fusion die neue Auftraggeber-Bankverbindung (IBAN) enthalten. Dateien mit „alter“ IBAN können dann nicht mehr im Online-Banking (IF und Software) hochgeladen und ausgeführt werden.

Zweitsignatur / Doppel-Zeichnungsberechtigung über die Internet-Filiale und EBICS

Die offenen Aufträge bei Zweifach-Signierern werden nicht fusioniert.

Zahlungen, die über das Online-Banking eingereicht werden und die von zwei Teilnehmern zu autorisieren sind, müssen bis spätestens 19.09.2025 - 12:00 Uhr vollständig von beiden Berechtigten autorisiert sein. „Teilautorisierte“ Zahlungen können nach der Fusion nicht mehr verarbeitet werden.

Zahlungen, die über EBICS eingereicht werden und die von zwei Teilnehmern zu autorisieren sind, müssen bis spätestens 19.09.2025 - 12:00 Uhr vollständig von beiden Berechtigten autorisiert sein. „Teilautorisierte“ Zahlungen können nach der Fusion nicht mehr verarbeitet werden und müssen neu eingereicht werden.

Zusammenarbeit mit einem Service-Rechenzentrum
Eine Online-Freigabe von Service-RZ-Dateien, die vor der Fusion mit alter BIC/IBAN eingereicht werden:  Im Rahmen der Fusion ändert sich die Einreicherkontonummer. Die Online-Freigabe kann der Kunde über seine neue Kontonummer vornehmen.
 
SEPA-Dateien von Service-RZ und anderen Anlieferern, die nach der Fusion unverändert mit alter BIC/IBAN angeliefert werden, können ebenfalls weiterhin verarbeitet werden.

 

Hinweis: 
Einreichungen mit alter IBAN über die neue ELKO-Kunden-ID werden nach Fusion wg. fehlgeschlagener Kontoprüfung bereits am ELKO-Bankrechner abgelehnt.

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